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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 B 417/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 B 417/99 (https://dejure.org/1999,11938)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.1999 - 10 B 417/99 (https://dejure.org/1999,11938)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 (https://dejure.org/1999,11938)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 B 417/99
    Das soll auch dann gelten, wenn der Betrieb der Anlage intensiviert wird, ohne daß der Betreiber etwas an den für die Bestimmung der Nutzungsart maßgeblichen Merkmalen ändert, so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 B 417/99
    Das setzt voraus, daß die der genehmigten Art der Nutzung eigene, tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange erneut berührt werden können, wenn also die Genehmigungsfrage unter dem Gesichtspunkt des Bauplanungsrechts neu aufgeworfen wird, vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Mai 1990 - 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166; Beschluß vom 3. August 1995 - 4 B 155.95 -.
  • BVerwG, 03.08.1995 - 4 B 155.95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 B 417/99
    Das setzt voraus, daß die der genehmigten Art der Nutzung eigene, tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange erneut berührt werden können, wenn also die Genehmigungsfrage unter dem Gesichtspunkt des Bauplanungsrechts neu aufgeworfen wird, vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Mai 1990 - 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166; Beschluß vom 3. August 1995 - 4 B 155.95 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 2 A 2995/17

    Zivile Nachnutzung von ehemals von Angehörigen der britischen Streitkräfte

    vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, juris Rn. 23.

    Es ist bereits fraglich, ob sich die vom Bundesverwaltungsgericht für den - variationsreichen - Nutzungstyp der kerngebietstypischen Vergnügungsstätte entwickelten und auf andere Nutzungsarten, insbesondere auf solche, die typischerweise mit Wohnnutzung verbunden sind - bisher soweit ersichtlich nicht übertragenen Grundsätze, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 4 C 49.89 -, BauR 1990, 582 zur Nutzungsänderung einer Diskothek in eine Spielhalle; OVG NRW, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, juris Rn. 23.

  • VG Minden, 12.10.2017 - 9 K 4857/16
    vgl. zur Ermittlung der Nutzung und der ihr eigene Variationsbreite auf die erteilten Genehmigungen abstellend: OVG NRW, Beschluss vom 29.3.1999 - 10 B 417/99 -, juris Rn. 23.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.3.1999 - 10 B 417/99 -, juris Rn. 23.

  • VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20

    Baugenehmigung für eine Umgestaltung und Erweiterung eines Hotels in einem

    Gemessen daran halten sich die beantragten Nutzungsänderungen im EG und 2. OG innerhalb der Variationsbreite der erteilten Genehmigung, auf die es insoweit ankommt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.3.1999, 10 B 417/99, juris Rn. 23).
  • VG Göttingen, 14.07.2015 - 2 A 377/14

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Bestimmtheit;

    Während ein Sonderpostenmarkt regelmäßig durch ein breites bzw. vielfältiges Warenangebot (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, zit. nach juris Ls 1:"unbegrenztes Warenangebot") gekennzeichnet ist, wird ein Fachmarkt als Betriebsform des Einzelhandels dadurch definiert, dass bei derartigem Handel das Prinzip des Fachgeschäftes - also mit einem branchenmäßig, nach Bedarfsgesichtspunkten oder auf andere Art in sich geschlossenen Sortiment in möglichst großer Breite und Tiefe - durch ein abgesenktes Beratungs- und Serviceniveau, geringeren Bedienungsgrad, gut gegliederte und meist großflächige Warenpräsentation sowie niedrigeres Preisniveau und häufige Sonderangebote abgewandelt wird (so ausdrücklich Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O., Rn.48).

    d) Verallgemeinernd kann daher festgehalten werden, dass sowohl die Änderung der Betriebsform eines Einzelhandelsbetriebes (vgl. VG Neustadt, a.a.O., Rn. 36) als auch wesentliche Änderungen (vgl. VG Ansbach, a.a.O., Rn. 55) - bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.S.d. § 11 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) jede Änderung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, zit. nach juris Rn. 24 und 28) - des bisherigen Warenangebots bzw. Sortiments, die oft schon aus der Änderung der Betriebsform resultieren, die Frage der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit erneut aufwerfen und deshalb bauplanungsrechtliche Relevanz i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB zukommen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O., Rn. 51).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - 1 A 11230/12

    Veränderung genehmigter baulicher Nutzung; Bestandsschutz; Nutzungsänderung

    Die Rechtsprechung dazu, wie gemessen an der jeweils erteilten Baugenehmigung die damit verbundene zugelassene Variationsbreite zu bestimmen ist, ist uneinheitlich, wobei der Beklagten allerdings zuzugeben ist, dass die am Wortverständnis der Bezeichnung des jeweiligen Vorhabens in den Baugenehmigungsunterlagen orientierte Auffassung stärker vertreten ist (vgl. insoweit OVG Münster, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2004 - 1 KN 336/02 -, VG Minden, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 K 3094/09 -, VG Ansbach, Urteil vom 4. Juli 2012 - AN 9 K 11.00149 - und VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. August 2012 - 10 K 3337/07 - jeweils in juris; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW - in ESOVGRP).
  • VG Ansbach, 04.07.2012 - AN 9 K 11.00149

    Nutzungsänderung von Lebensmittelmarkt zu Drogeriefachmarkt; Genehmigungspflicht;

    Die beabsichtigte Errichtung eines Drogeriefachmarktes mit einer Verkaufsfläche von etwa 896 qm verlässt die der bisher genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite, wobei eine Überschreitung der Variationsbreite auch dann anzunehmen sein kann, wenn sich das geänderte Vorhaben innerhalb derselben Nutzungsart bewegt, wie sie die Baunutzungsverordnung typisierend festlegt (OVG NRW vom 29.3.1999 Az. 10 B 417/99).

    Die planungsrechtliche Relevanz folgt bereits aus der Möglichkeit, dass sich solche Anforderungen ergeben können (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.3.1999 Az: 10 B 417/99).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 7a D 70/93

    Bebauungsplan Nr. 5843/02 der Stadt Köln (Köln-Marsdorf) nichtig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166; OVG NW, Beschluß vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -.
  • VG Gelsenkirchen, 29.01.2014 - 5 L 788/13

    Nutzungsuntersagung; Variationsbreite einer Baugenehmigung; Bestandsschutz

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 1. März 1989 - 4 B 24/89 - und vom 14. April 2000 - 4 B 28/00 - OVG NRW, Urteile vom 29. Oktober 2012 - 2 A 2809/11 - und vom 21. November 2005 10 A 1166/04 -, mit weiteren Nachweisen, sowie Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 - jeweils zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2014 - 5 K 872/13

    Einrichtung mit Pflege- und Betreuungsleistungen; Begriff der Wohnnutzung;

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 1. März 1989 - 4 B 24/89 - und vom 14. April 2000 - 4 B 28/00 - OVG NRW, Urteile vom 29. Oktober 2012 - 2 A 2809/11 - und vom 21. November 2005 10 A 1166/04 -, mit weiteren Nachweisen, sowie Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 - jeweils zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2014 - 5 K 873/13

    Einrichtung mit Pflege- und Betreuungsleistungen; Begriff der Wohnnutzung;

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 1. März 1989 - 4 B 24/89 - und vom 14. April 2000 - 4 B 28/00 - OVG NRW, Urteile vom 29. Oktober 2012 - 2 A 2809/11 - und vom 21. November 2005 10 A 1166/04 -, mit weiteren Nachweisen, sowie Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 - jeweils zitiert nach juris.
  • VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08

    Kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt im ehemaligen SB-Warenhaus

  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2015 - 6 L 1220/15

    Eilverfahren; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; formelle Illegalität;

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2021 - 9 K 1609/17

    Wettbüro; Nutzungsänderung; Genehmigungsbedürftigkeit; Spielhalle;

  • VG Augsburg, 28.02.2012 - Au 5 S 12.262

    Einstweiliger Rechtsschutz; Baueinstellung; Sofortvollzug; bauliche Änderung;

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